Beeidigte Übersetzer

Ein beeidigter Übersetzer  ist grundsätzlich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen für die Sprachrichtung(en) anzufertigen, für die er in das Register eingetragen ist. Wie auch ein Notar ist er dazu befugt, die Richtigkeit von Übersetzungen und die Richtigkeit von Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen. Ein beeidigter Übersetzer kann auch andere Übersetzungsleistungen erbringen.
Ein beeidigter Übersetzer in Estland hat eine spezielle Prüfung abzulegen, deren Anforderungen und Verfahren durch den Justizminister festgelegt werden. Wer die Prüfung bestanden hat, wird vom Justizminister ins Amt berufen und erhält durch diesen eine Zulassung in Form einer Bestallungsurkunde. Zuvor wird der Übersetzer durch den Justizminister vereidigt.

Welche Vorteile hat ein beeidigter Übersetzer gegenüber einem Notar?
Ein beeidigter Übersetzer beglaubigt, dass die Übersetzung richtig ist und dem Original entspricht. Der Notar beglaubigt die Richtigkeit einer Übersetzung nur in dem Fall, wenn er dies als zusätzliche Leistung anbietet. In der Regel jedoch beglaubigt der Notar im Fall der sogenannten “notariellen Übersetzung” nur die Richtigkeit der Unterschrift des Übersetzers, ohne die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung zu prüfen. Eine derartige “notarielle Übersetzung” ist in der Regel zeitaufwändiger und auch teurer.

Welche Vorteile hat ein beeidigter Übersetzer gegenüber anderen “einfachen” Übersetzern?
Qualität — Fertigkeiten und Eignung des beeidigten Übersetzers wurden durch den Staat geprüft und festgestellt.
Haftung — Die Amtshaftung der beeidigten Übersetzer für durch sie verursachten Schaden ist gesetzlich festgelegt.
Raschere Leistung — Im üblichen Übersetzungsbüro werden die Dokumente zur Beglaubigung an einen Notar gesendet, während der beeidigte Übersetzer seine Übersetzungen selbst beglaubigt.

 

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